Für die Teilnehmer am 9. Nat OL am 16. Oktober 2016 in Aarau ist die normale Wettkampf-Teilnahme (ohne Trainings) am Aarauer Altstadtlauf vom 18. Juni 2016 erlaubt unter Beachtung von WO Art 31 (auf dieser Homepage, auch unter Geländesperre); für Elite und Junioren gelten zudem die Einschränkungen gemäss den Selektionskriterien Leistungssport.
Für Teilnehmer des Weltcups, für Betreuer und andere Personen, die mit den Weltcup-Athleten in Kontakt
kommen können, ist die Teilnahme verboten; es gelten die Weisungen des Weltcups; siehe dazu Bulletin ½ (auf dieser Homepage).
Felice Büchi, Präsident Wettkämpfe