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Suhr by Night
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1 Jahr 4 Monate her #1679
von Christoph Salzmann
Christoph Salzmann antwortete auf Suhr by Night
Nur soviel aus Aussenstehender:
Ein OL-Training mit max. 60 Teilnehmenden ohne Garderobe ist für den Pandemieverlauf irrelevant.
Bin gespannt, wer dann als erste*r den Mut aufbringt, den ersten OL seit langem ganz ohne Zwangsmassnahmen durchzuführen.
Den Mutigen gehört die Welt!
Wer nie aus dem Windschatten tritt (bzw. hinten im OL-Tram abwartet), wird nie ganz oben stehen.
OL-Gruss
Christoph
Ein OL-Training mit max. 60 Teilnehmenden ohne Garderobe ist für den Pandemieverlauf irrelevant.
Bin gespannt, wer dann als erste*r den Mut aufbringt, den ersten OL seit langem ganz ohne Zwangsmassnahmen durchzuführen.
Den Mutigen gehört die Welt!
Wer nie aus dem Windschatten tritt (bzw. hinten im OL-Tram abwartet), wird nie ganz oben stehen.
OL-Gruss
Christoph
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1 Jahr 4 Monate her #1678
von Jügi Pleuler
Jügi Pleuler antwortete auf Suhr by Night
Lieber Markus
Danke für deine Stellungnahme. Es ehrt mich (mindestens ein klein wenig…), wenn du mich mit Novak Djoković vergleichst. Das ist nicht nötig, Novak ist Novak und Jügi ist Jügi. Soweit meine (zugegebenermassen aus den Mainstreammedien stammenden) Erkenntnisse reichen, wurde Novak Djoković die Einreise und die Teilnahme am Australien Open verweigert, weil sein "Gesundheitsstatus" den aktuell geltenden Gesetzten des Landes nicht ensprechen sollte?
Mit deiner Antwort «es ist jedem Verein freigestellt, ob er über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen will» bin ich definitiv nicht einverstanden. Ich kann mir nicht vorstellen (und würde das wirklich gerne von einem Juristen erklärt bekommen), dass Vereinsrecht über dem Schweizerischen Grundgesetz stehen soll? Ich wiederhole somit mein Anliegen. In keinem aktuellen Reglement des Kantons Aargau finde ich einen Hinweis darauf, dass es für sportliche Aktivitäten im Aussenbereich (einen Trainings-OL erachte ich als eine solche Aktivität) eine Zertifizierung braucht. Das hat nun wirklich nichts mit meinem Impf- oder Nichtimpfstatus zu tun. Ich stelle deshalb nochmals die konkrete Frage an die OLG Suhr: Auf welcher juristischen Grundlage soll für den Trainings-OL «Suhr by Night» eine 3G Zertifikatspflicht verpflichtend sein? Gibt es diese gesetzliche Grundlage, dann hüpfe ich wie Novak wieder zurück ins Körbchen, gibt es keine solche Grundlage, dann erachte ich diese Zertifikationspflicht (wohlverstanden nur für «Suhr by Night» mit maximal 60 Teilnehmern) als inakzeptable Willkür und werde ich mich weiterhin dagegen wehren.
Jügi Pleuler
Danke für deine Stellungnahme. Es ehrt mich (mindestens ein klein wenig…), wenn du mich mit Novak Djoković vergleichst. Das ist nicht nötig, Novak ist Novak und Jügi ist Jügi. Soweit meine (zugegebenermassen aus den Mainstreammedien stammenden) Erkenntnisse reichen, wurde Novak Djoković die Einreise und die Teilnahme am Australien Open verweigert, weil sein "Gesundheitsstatus" den aktuell geltenden Gesetzten des Landes nicht ensprechen sollte?
Mit deiner Antwort «es ist jedem Verein freigestellt, ob er über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen will» bin ich definitiv nicht einverstanden. Ich kann mir nicht vorstellen (und würde das wirklich gerne von einem Juristen erklärt bekommen), dass Vereinsrecht über dem Schweizerischen Grundgesetz stehen soll? Ich wiederhole somit mein Anliegen. In keinem aktuellen Reglement des Kantons Aargau finde ich einen Hinweis darauf, dass es für sportliche Aktivitäten im Aussenbereich (einen Trainings-OL erachte ich als eine solche Aktivität) eine Zertifizierung braucht. Das hat nun wirklich nichts mit meinem Impf- oder Nichtimpfstatus zu tun. Ich stelle deshalb nochmals die konkrete Frage an die OLG Suhr: Auf welcher juristischen Grundlage soll für den Trainings-OL «Suhr by Night» eine 3G Zertifikatspflicht verpflichtend sein? Gibt es diese gesetzliche Grundlage, dann hüpfe ich wie Novak wieder zurück ins Körbchen, gibt es keine solche Grundlage, dann erachte ich diese Zertifikationspflicht (wohlverstanden nur für «Suhr by Night» mit maximal 60 Teilnehmern) als inakzeptable Willkür und werde ich mich weiterhin dagegen wehren.
Jügi Pleuler
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- Markus Weber
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1 Jahr 4 Monate her - 1 Jahr 4 Monate her #1677
von Markus Weber
Markus Weber antwortete auf Suhr by Night
Werter Jügi
Als Aussenstehender nur folgendes:
Genau so wie es Dein freier Entscheid ist Dich nicht impfen zu lassen - aufgrund Deiner Äusserungen im Text ist diese Annahme wohl zutreffend, ansonsten Du ja 3G erfüllen würdest - ist es die freie Entscheidung der OLG Suhr, wem und unter welchen Bedingungen sie ihre Trainings zugänglich machen will. Es ist jedem Verein freigestellt, ob er über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen will. Zudem gibt es auch zusätzliche kantonale und kommunale Regelungen die strenger sind als die bundesrechtlichen Vorgaben. Dies ist explizit auch so vorgesehen.
Für Dich bedeutet dies nichts anderes als zu lernen, mit den Konsequenzen Deiner freien Entscheidung zu leben, genau wie auch Novak Djoković damit leben muss.
Markus Weber
Als Aussenstehender nur folgendes:
Genau so wie es Dein freier Entscheid ist Dich nicht impfen zu lassen - aufgrund Deiner Äusserungen im Text ist diese Annahme wohl zutreffend, ansonsten Du ja 3G erfüllen würdest - ist es die freie Entscheidung der OLG Suhr, wem und unter welchen Bedingungen sie ihre Trainings zugänglich machen will. Es ist jedem Verein freigestellt, ob er über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen will. Zudem gibt es auch zusätzliche kantonale und kommunale Regelungen die strenger sind als die bundesrechtlichen Vorgaben. Dies ist explizit auch so vorgesehen.
Für Dich bedeutet dies nichts anderes als zu lernen, mit den Konsequenzen Deiner freien Entscheidung zu leben, genau wie auch Novak Djoković damit leben muss.
Markus Weber
Letzte Änderung: 1 Jahr 4 Monate her von Markus Weber.
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- Jügi Pleuler
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1 Jahr 4 Monate her #1676
von Jügi Pleuler
Suhr by Night wurde erstellt von Jügi Pleuler
Liebe O-Gemeinde. Nachdem ich auf meine direkte Anfrage bei der OLG Suhr keine Antwort erhalten habe möchte ich mein Anliegen öffentlich machen.Die OLG Suhr veranstaltet seit Jahren im Winter eine Trainings-OL Serie «Suhr bei Night». Das ist vorbildlich. Weniger Vorbildlich erachte ich die Weisung, dass eine Teilnahme an diesem Trainings-OL nur mit 3G Zertifikat besucht werden kann. Ich verlange von der OLG Suhr hiermit die Aufhebung dieser Forderung!Zudem möchte ich von der OLG Suhr wissen, auf welcher Basis sie diese zutiefst diskriminierende Massnahme in Ihrer Ausschreibung festhält? Gibt es irgendwo eine evidenzbasierte Studie welche die Überlastung von Spitälern aufgrund von Nacht-OL-Trainings belegt? Gibt es für diese Massnahme eine gesetzliche Grundlage? Wenn ja, dann möchte ich hier und jetzt diese Grundlage gerne erfahren. Bei meiner (juristisch sicherlich minderqualifizierten...) Suche im Dschungel aller möglichen und unmöglichen Corona Massnahmen bin ich nirgends fündig geworden. Beim Bund wie beim Kanton Aargau finde ich lediglich folgende Aussage: «Seit Montag, 20. Dezember gilt im Sportbereich in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine 2G-Zertifikatspficht für alle Personen ab 16 Jahren. In Aussenbereichen gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für sportliche Aktivitäten. Eine Zertifikationspflicht gibt es für Veranstaltungen ab 300 Personen». Der Trainings-OL Suhr by Night ist auf 60 Personen limitiert. Somit erachte ich die Forderung nach einer 3G Regel als unzulässig!Aus meiner Sicht ist das reine Willkür und entspricht dem Tatbestand einer Diskriminierung von Menschen, was wiederum in unserem Lande gesetzlich verboten ist. Genauso gut könnte die OLG Suhr in ihrer Weisung schreiben, dass Menschen anderer Hautfarbe oder mit Fusspilz von diesem OL-Training ausgeschlossen sind. Soweit die Fakten. Persönlich möchte ich noch anfügen, nur in einer zutiefst kranken Gesellschaft muss Gesundheit zertifiziert oder bewiesen werden. Ich freue mich auf meine Teilnahme am dritten Suhr bei Night im Suhrhard – ohne Zertifikat.Jügi Pleuler
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