Gemeinde Brütten verbietet dem OL Klub Kapreolo OL im nächsten Frühling

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1 Jahr 2 Monate her #2336 von Wülser Dani
Orientierungslauf in BrüttenVerein erwägt rechtliche Schritte gegen GemeinderatDie Gemeinde Brütten hat dem OLC Kapreolo die Bewilligung für einen Orientierungslauf im Wald verweigert. Jetzt prüft der Verein die Möglichkeit, beim Baurekursgericht Rekurs einzulegen.Bis zu 800 Läufer und Läuferinnen sollen am 7. April nächsten Jahres quer durch den Brüttemer Wald am Chomberg laufen – mithilfe von Landkarten und Kompassen, auf der Suche nach dem nächsten Kontrollpunkt. Dort plant der OLC Kapreolo einen von zwölf Orientierungsläufen für die kantonale Jugendmeisterschaft 2024.Doch daraus wird wohl nichts: Der Brüttemer Gemeinderat bewilligt den Lauf nicht, wie dem Mitteilungsblatt zu entnehmen ist. Bereits im Juni liess die Gemeinde den Verein per Hindernisbrief wissen, dass sie keine Bewilligung in Aussicht stellt. Der OLC Kapreolo verlangte daraufhin einen definitiven Entscheid, der wie angekündigt negativ ausfiel. Die Begründung des Gemeinderats: Die meisten Wildtiere seien im April damit beschäftigt, ihre Jungen aufzuziehen, und sollten nicht gestört werden.Verein erwägt Gang vors BaurekursgerichtPascal Vieser, der Präsident des OLC Kapreolo, kann diesen Entscheid nicht nachvollziehen. Auf Anfrage sagt er, ein Anwalt prüfe derzeit die Begründung und die Gewichtung der Interessen. «Allenfalls fechten wir den Entscheid beim kantonalen Baurekursgericht an.» Der Grund für Viesers Unverständnis: Die Gemeinde begründet ihren Entschluss mit dem revidierten kantonalen Jagdgesetz, das seit Anfang Jahr in Kraft ist. Es legt fest, dass Hunde zum Schutz der Wildtiere vom 1. April bis 31. Juli  nur an der Leine  im Wald herumlaufen  dürfen. Der Kanton hat das Gesetz angepasst, weil Hunde in den letzten fünf Jahren etwa 570 Wildtiere, mehrheitlich Rehe, gerissen haben.Die Gemeinde Brütten teilt auf Anfrage mit, die neue Leinenpflicht lege die Schonzeit von Wild gesetzlich fest. Oder anders formuliert: Wenn Hunde die Wildtiere während dieser Zeit nicht stören sollen, gilt das auch für Orientierungsläuferinnen und Orientierungsläufer. Deshalb habe der Gemeinderat entschieden, dass zwischen April und Juli kein solcher Grossanlass im Wald stattfinden solle.Für seinen Entscheid hat sich Brütten mit dem kantonalen Forstdienst und der kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) kurzgeschlossen. Letztere stützt die Argumentation der Gemeinde: Das neue Jagdgesetz definiert die Brut- und Setzzeit, in der die Wildtiere, insbesondere aber Rehe, ihre Jungen austragen und zur Welt bringen, wie die FJV in einer Mail schreibt.Waldgesetz gegen JagdgesetzDer Verweis auf das Jagdgesetz und die Hundeleinepflicht in der Begründung der Gemeinde überzeugt Vieser nicht. Laut dem Vereinspräsident des OLC Kapreolo werden Orientierungsläufe im Kanton Zürich aus Rücksicht vor den Wildtieren vor dem 15. April und nach Mitte Juni ausgetragen. Diese Schonzeit sei im kantonalen Waldgesetz definiert. Weiter möchte sich Vieser nicht zum Fall äussern.Die Gemeinde kennt die Argumentation. Man sei sich bewusst, dass zwischen dem neuen Jagdgesetz und dem Waldgesetz Ungereimtheiten bestünden. Und es besser gewesen wäre, wenn der Gesetzgeber die Schonzeit im Waldgesetz auch angepasst hätte. Denn eigentlich gebe es genug gute Gründe, die Wildtiere auch über die Schonzeit hinaus vor menschenbedingtem Stress zu schützen. Grundsätzlich unterstütze die Gemeinde Brütten sportliche Aktivitäten. In diesem Fall sei das Tierwohl jedoch über die OL-Veranstaltung zu stellen.Schon einmal einen OL nicht bewilligt 2016, vor Viesers Zeit,  verweigerte die Gemeinde Embrach  dem OLC Kapreolo schon einmal eine Bewilligung . Nachdem sich Verein und Gemeinderat aber nochmals zusammengesetzt hatten,  fand der OL letztlich doch noch statt . Darauf hofft Vieser auch dieses Mal. Er sagt, er habe in seiner siebenjährigen Amtszeit noch keine vergleichbaren Probleme mit Bewilligungsverfahren erlebt. Die OL-Vereine seien jeweils frühzeitig mit den Interessenvertretern im Dialog, um allfällige Vorbehalte und Auflagen zu besprechen. So sei es ihnen jeweils gut gelungen, eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Sollte dies für einmal nicht möglich sein, muss unter Umständen bald das Baurekursgericht darüber entscheiden, welche der beiden Begründungen die stichhaltigere ist. 

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1 Jahr 2 Monate her - 1 Jahr 2 Monate her #2358 von Wülser Dani
Nachdem am 11.8. im Brüttener Dorfmitteilungsblatt der Gemeinde und dann am 15.8.2023 in der Landbotzeitung der Stadt Winterthur über dieses Verbot die breite Bevölkerung informiert wurde, in formierte am 27.8.2023 nun auch der Präsident des OL Klub Kapreolo Pascal Viser seine 160 Mitglieder über diesen unschönen Fall. Er informierte diese, dass sein OL Klub den Fall nach Rücksprache mit einem Juristen ans Baukrekursgericht weitergezogen hat. Somit geht der Ball wieder an die Gemeinde Brütten zurück. (Leider darf der Text an die Mitglieder hier nicht 1:1 wiedergegeben werden und es wurde gebeten den Fall "diskret zu behandeln" und diese Info nicht der breiten OL Bevölkerung bekanntzumachen) Ich persönlich finde diese Argumentation jedoch falsch und sie erinnert mich an "China bzw. ex DDR Politik". (Ps. Ich habe mal eine Ausbildung als Marketinglaner mit Info Kriesenmanagement gemacht)

Ps Ich gratuliere dem Präsidenten Pascal Vieser des OL Klub Kapreolo sehr, dass er diesen Fall mit seinen weiteren Vorstandsmitgliedern nun an das Baurekursgericht weiterzieht. Es kann nicht sein, dass der OL Sport im Wald weiter massiv durch gewisse Gruppierungen etc. eingeschränkt wird und die OL Läufer nun mit Hunden an der Leine verglichen bzw. gleichgestellt werden. Die OL Sportverantwortliche veranstalten schon genug OL Veranstaltungen ausserhalb des Waldes. Wald ist Allgemeingut.

Hier noch die Meldung der Gemeinde Brütten vom 2.8.2023:
Verhandlungsbericht des Gemeinderats vom Juli 2023

www.bruetten.ch/aktuellesinformationen/1922969

"Regionaler Orientierungslauf OLC Kapreolo am 7. April 2024 – Verweigerung einer Bewilligung
Der OLC Kapreolo hat für den 7. April 2024 ein Gesuch für die Bewilligung eines Orientierungslaufs, der unter anderem im Brüttener Wald stattfinden sollte, gestellt. Der Gemeinderat hat dem Verein mit Schreiben vom 14. Juni 2023 mitgeteilt, dass er für diese Zeit, in der die Wildtiere sehr störungsanfällig sind, keine Bewilligung in Aussicht stellt. Der Verein reagierte umgehend mit einem Wiedererwägungsgesuch und verlangte eine Verfügung mit Rechtmitteln. Der Gemeinderat hat die Bewilligung erneut abgelehnt mit der Begründung, dass praktisch alle Waldtiere sich zu diesem Zeitpunkt in einer schwierigen und störungsanfälligen Zeit (Jungenaufzucht) befinden. Zustimmung erhielt der Gemeinderat auch von der Jagdgesellschaft Brütten sowie von der kantonalen Jagdverwaltung, welche sich auch im Sinne einer Verweigerung der Bewilligung äusserten.
Gemeinderat Brütten"
Letzte Änderung: 1 Jahr 2 Monate her von Wülser Dani.

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