Die COVID19-Verordnung 2 stellt Vereine, Kader und AthletInnen vor die Frage, welche Trainingsmassnahmen noch erlaubt und empfehlenswert sind. Swiss Orienteering vertritt momentan (Stand 24.03.2020) aus verschiedenen Gründen und unter Abwägung diverser Aspekte die Auffassung, von Fixpostennetzen und ähnlichen Trainingsmassnahmen abzusehen.

Swiss Orienteering stützt sich bei dieser Empfehlung auf folgende Überlegungen: 

  • Zwar sind Fixpostennetze und ähnliche Trainingsmassnahmen gemäss Art. 6 Abs. 1 der COVID-19-Verordnung 2 nicht verboten, solange dies nicht als „Training“ ausgeschrieben wird (also nicht zeitlich fixiert) und klar darauf hingewiesen wird, dass die Personen einzeln das Angebot nutzen sollen (kein fester Ablauf des Trainings).
  • Der rechtliche Aspekt ist allerdings nur ein Teil der Überlegungen von Swiss Orienteering. Dem Willen der Behörden und auch der entsprechenden Aufrufe an die Bevölkerung würde ein Fixpostennetz aber eher nicht entsprechen, da Vereinsmitglieder damit implizit dazu ermuntert würden, rauszugehen anstatt zuhause zu bleiben.
  • Wir wünschen uns, dass keine nicht kontrollierbare Einrichtungen entstehen, die spontane ungewollte Menschenansammlungen befördern. 
  • Die hygienische Handhabung der Posten wäre wohl nicht sichergestellt.
  • Es ist für den OL-Sport nicht förderlich, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, dass sich die OL-Läuferinnen und -Läufer nicht an die Vorgaben und Empfehlungen der Behörden halten. Die hohe Reputation des OL-Sports gilt es zu wahren.


Es ist nun Solidarität in der Breite gefragt.

Ausnahme für Nationalkader

Die Empfehlung gilt für Vereine sowie Regionalverbände und deren Regionalkader. Swiss Orienteering sieht für seine Nationalkader (Elite und Junioren) von dieser Empfehlung ab. Dies im Sinne des Aufrechterhaltens der Berufstätigkeit der Kaderathletinnen und Kaderathleten. Solche Trainingsmassnahmen werden unter strikten und kontrollierten Bedingungen zur Einhaltung der Vorgaben des Bundes gemacht. Da die Einhaltung der Vorgaben für die NLZ (an denen auch zahlreiche Nicht-NationalkaderathletInnen trainieren) nicht sichergestellt werden kann, werden die NLZ in Bern und Zürich keine solche Massnahmen durchführen. Sie haben den Trainingsbetrieb bis auf weiteres eingestellt.