Am 14. April hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gelockert. Das Schutzkonzept von Swiss Orienteering wurde an diese neuen Regelungen angepasst und tritt ab dem 19. April in Kraft.

Am 14. April hat der Bundesrat weitere Lockerungen der Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie bekanntgegeben. Diese beinhalten auch neue Regelungen für den OL-Sport. Swiss Orienteering hat deshalb das Schutzkonzept aktualisiert und an die neusten Bestimmungen für Sportaktivitäten angepasst. Das Schutzkonzept ist ab dem 19. April gültig. Die darin aufgeführten Punkte müssen von allen OL-Sporttreibenden bis auf weiteres zwingend eingehalten werden.

Der Sport und insbesondere auch der OL-Sport sind bei den Öffnungsschritten vom Bundesrat sehr wohlwollend berücksichtigt worden. Der Bundesrat geht mit den Öffnungsschritten angesichts der epidemiologischen Lage ein Risiko ein und hat dem Sport eine grosse Verantwortung übertragen. Swiss Orienteering wird mit dieser Verantwortung und den neuen Möglichkeiten äusserst sorgsam umgehen und erwartet dasselbe von der gesamten OL-Community. Nur wenn sich alle an die geltenden Schutzmassnahmen und die rigorose Durchsetzung der Schutzkonzepte halten, werden die Öffnungsschritte und neuen Möglichkeiten nachhaltig sein. Für euer Mitwirken bereits im Voraus ein grosser Dank!

Lockerungen für den Breitensport

Die wichtigste Neuerung betrifft den Breitensport der Altersgruppen mit Jahrgang 2000 oder älter. In diesem Bereich sind neu Sportaktivitäten im Freien, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum, für Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal 15 Personen möglich. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gibt es für Sportaktivitäten, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum, keine Einschränkungen.

Wettkämpfe von Leistungssportler*innen neu mit Publikum möglich

Im Leistungssport können Sportaktivitäten für Einzelpersonen oder in Gruppen bis max. 15 Personen (oder in beständigen Wettkampfteams) ohne Einschränkungen indoor und outdoor durchgeführt werden. Zum Leistungssport zählen dabei Personen, die im Besitz einer Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite) oder einer Swiss Olympic Talent Card (National oder Regional) sind. Zu den nationalen Kadern von Swiss Orienteering zählen auch die Athlet*innen der Anschlussgruppen. Neu ist auch Publikum zu den Wettkämpfen zugelassen. In Innenräumen sind dabei maximal 50 Zuschauende erlaubt, im Freien maximal 100.   

Alle weiteren Bestimmungen sind dem Schutzkonzept zu entnehmen:
pdfSchutzkonzept Swiss Orienteering ab 19.04.2021
pdfConcetto di protezione Swiss Orienteering dal 19.04.2021
pdfConcept de protection de Swiss Orienteering dès le 19.04.2021

Zu beachten ist, dass das vorliegende Schutzkonzept lediglich nationale Mindestvorgaben für OL-Sportaktivtäten festhält. Die Kantone können restriktivere Regelungen anordnen. In solchen Fällen gelten die restriktiveren Einschränkungen des jeweiligen Kantons.

Risiko sorgfältig abwägen

Die vom Bund angeordneten Massnahmen haben das Ziel, ein Ansteigen der Ansteckungsfälle zu verhindern und gleichzeitig sportliche Aktivitäten zu ermöglichen. Insofern sind Sportaktivitäten generell darauf hin zu überprüfen, ob sie ein erhöhtes Übertragungsrisiko mit sich bringen, auch wenn sie gemäss der gültigen Verordnung erlaubt wären.

Weiterführende Informationen zu den Bestimmungen im Sport finden sich auf der Homepage von Swiss Olympic, der COVID-19-Seite des BASPO und der J+S-Seite des BASPO.