Der Bundesrat hat am Montag, 16. März 2020, die ausserordentliche Lage beschlossen. Damit sind neben Wettkämpfen und Ausbildungskursen nun auch Vereinstrainings und Lager verboten.

In der Medienkonferenz vom 16. März 2020 hat der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» erklärt. Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sind deshalb alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl Personen, bis mindestens am 19. April 2020 in der ganzen Schweiz verboten. Für den OL bedeutet dies, dass neben den bereits untersagten Wettkämpfen und Ausbildungskursen auch Vereinstrainings und Lager verboten werden. Wer sich nicht an diese Massnahmen hält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Swiss Orienteering bittet deshalb alle Vereine, sich strikt an diese Massnahmen zu halten. Der Schutz aller OL-Läuferinnen und OL-Läufer sowie der ganzen Bevölkerung hat in der jetzigen Situation oberste Priorität. Es benötigt die Unterstützung von allen, um den Virus einzudämmen und so unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle wird zurzeit nur reduziert besetzt, damit die Mitarbeitenden ihre Arbeiten möglichst von zuhause aus erledigen können. Die Geschäftsstelle ist jedoch für Anliegen per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gut erreichbar.

Swiss Orienteering bedankt sich bei allen für das Verständnis für diese ausserordentliche Situation und die konsequente Umsetzung der Anweisungen des Bundes und der Kantone.

Hier geht es zur Website des Bundesamts für Gesundheit.

pdfVerordnung des Bundes