In diesem Beitrag werden häufig gestellte Fragen zum Trainings-Schutzkonzept von Swiss Orienteering beantwortet. Das Schutzkonzept ist am Ende des Textes zu finden. 

(wird laufend aktualisiert, Stand: 08.05.2020)

Mit dem Trainings-Schutzkonzept von Swiss Orienteering ist geregelt, wie ein Training im Wald organisiert werden kann. Welche Punkte müssen im Vergleich zum gewohnten Trainingsbetrieb beachtet werden?

  • Anmeldung: Ist zwingend, damit die Trainingsteilnehmer möglichst pünktlich zu ihrer Startzeit (nicht zu früh und nicht zu spät) ankommen und verteilt starten, damit Menschenansammlungen vermieden werden. Mittels Online-Tools können Anmeldedaten gesammelt und exportiert (Doodle) oder Startzeit und Bahn online zugeteilt werden (Excel-Tabelle auf Dropbox).
  • Start- und Zielprotokolle: Müssen zwingend lückenlos erfolgen (zur Nachverfolgung allfälliger Ansteckungsketten).
  • Kartendruck und Bahnen: Das Abzeichnen von Bahnen vor Ort ist unter Einhaltung des Mindestabstands schwierig. Um die Distanz stets einzuhalten raten wir deshalb, die Bahnzuteilung bei der Online-Anmeldung zu machen und vom Trainingsorganisator ins Training ausgedruckt mitzubringen. Alternativ können Trainingsteilnehmende die Bahn selbst drucken und mitbringen.
  • Zusätzliches Schutzkonzept: Für das angebotene Training muss ein individuell-konkretes Schutzkonzept des Vereins vorliegen, das aufzeigt, wie die Massnahmen des Trainings-Schutzkonzepts von Swiss Orienteering im Vereinstraining umgesetzt werden.

Muss das individuell-konkrete Schutzkonzept der Vereine von Swiss Orienteering oder den Behörden genehmigt werden?

Nein, individuell-konkrete Schutzkonzepte der Vereine müssen weder von Swiss Orienteering noch von BAG oder BASPO plausibilisiert werden. Der Verein muss aber das Konzept den Behörden vorweisen können, wenn eine Kontrolle erfolgt. Die Erstellung des individuell-konkreten Schutzkonzepts liegt also in der Eigenverantwortung der Vereine.

Welche Unterlagen sind den Vereinsmitgliedern für das Training abzugeben?

Der Trainingsorganisator muss die Inhalte des Trainings-Schutzkonzept von Swiss Orienteering präsent haben und sie bei der Ausgestaltung des individuell-konkreten Schutzkonzepts anwenden. Es wird empfohlen, den Trainierenden das individuell-konkrete Schutzkonzepts des Vereins, sowie die Verhaltensregeln von Swiss Olympic abzugeben.

Dürfen von den Vereinen Fixpostennetze zur Verfügung gestellt werden?

Ja. Bei der Nutzung ist das Trainings-Schutzkonzept von Swiss Orienteering einzuhalten. Die Empfehlung von Swiss Orienteering vom 22. März, auf Fixpostennetze zu verzichten, ist mit dem Trainings-Schutzkonzept aufgehoben.

Dürfen Wettkämpfe veranstaltet werden?

Nein, das Schutzkonzept bezieht sich ausschliesslich auf den Trainingsbetrieb. Sämtliche Sport-Wettkämpfe bleiben bis und mit mindestens 7. Juni 2020 verboten. Eine Neubeurteilung der Situation ist vom Bundesrat am 27. Mai zu erwarten.

Finden wieder sCOOL- und FamCOOL-Events statt?

Swiss Orienteering ist bestrebt, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder sCOOL-Anlässe anzubieten. Über die Durchführbarkeit entscheiden im Einzelfall die Schulen. Bei der Durchführung gelten die Schutzkonzepte der Schulen sowie ein sCOOL-Schutzkonzept von Swiss Orienteering. Da Wettkämpfe und Veranstaltungen bis mindestens 7. Juni 2020 untersagt sind, dürfen weiterhin keine sCOOL-Cups stattfinden. Auch FamCOOL-Events finden bis mindestens 7. Juni nicht statt.

Dürfen Trainingslager durchgeführt werden?

Einige Regionalkader haben Sommertrainingslager im Ausland geplant. Der Bundesrat und auch Swiss Orienteering raten dringend davon ab, ein Trainingslager im Sommer im Ausland zu planen. Es besteht zu grosse Unsicherheit in Bezug auf Grenzöffnung, gemeinsamer Transport, gemeinsame Unterkunft etc. Das Junioren-TL im August findet in der Schweiz statt und für das Elite-TL besteht bei Swiss Orienteering ein Plan B in der Schweiz.

Explizit wird vom Bundesrat nur die Durchführung von Trainings geregelt. Lager können jedoch abgehalten werden, wenn die aktuell geltenden Corona-Massnahmen des Bundesrats eingehalten werden:

  • der Transport zu und vom Lager muss in Kleingruppen von maximal 5 Personen erfolgen, idealerweise werden die Teilnehmenden von den Eltern gebracht, damit die Regeln des Social Distancing eingehalten werden können.
  • der Transport im Lager muss auch die Bedingungen des Social Distancing erfüllen: maximal 5 Personen zusammen, Distanz von 2 Meter zwischen jeder Person. Eine Variante ist mit dem Velo unterwegs zu sein in Gruppen von maximal 5 Personen (inkl. Leiter).
  • Eine Unterkunft im Wald auf einer Karte oder in kleinen Zelten (Kinder aus dem gleichen Haushalt teilen ein Zelt) sind denkbare Varianten. In der Unterkunft muss genügend Platz für die Teilnehmenden sein (10m2 pro Person, 2 m zwischen den Betten) etc.
  • für die Unterkunft muss es ein eigenes Schutzkonzept für Verpflegung und Übernachtung geben oder erstellt werden. Dieses muss befolgt werden. Für die Trainings selber gilt das Trainings-Schutzkonzept von Swiss Orienteering.
  • aus dem aktuellen Trainings-Schutzkonzept von Swiss Orienteering folgt, dass traditionelle Anlässe wie die Lagerstaffel ohne Massenstart erfolgen müssen.
  • Ob diese Bedingungen auch im Sommer gültig sind, ist derzeit unklar. Bei der Buchung von Unterkünften macht es Sinn, die aktuell gültigen Bedingungen zu berücksichtigen.
Wo finde ich weiterführende Informationen?

Hier die Trainings-Schutzkonzepte von Swiss Orienteering auf Deutsch, Französisch und Italienisch:

pdfTrainings-Schutzkonzept_Swiss_Orienteering.pdf

pdfConcept_de_protection_pour_lentraînement.pdf

pdfConcetto_di_protezione_allenamenti_Swiss_Orienteering.pdf