Ab dem 6. Juni 2020 erfolgt die dritte Etappe der Massnahmenlockerung während der COVID-19-Pandemie. Unter Vorbehalt von Schutzkonzepten kann der Sportbetrieb sowohl im Training wie auch im Wettkampf weitgehend normalisiert werden. Swiss Orienteering hat dazu ein entsprechendes Schutzkonzept verfasst.

Am 6. Juni 2020 wird das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum unter konsequenter Umsetzung der Distanz- und Hygieneregeln und unter Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten (Contact Tracing) gelockert. Somit sind ab dem 6. Juni Versammlungen von bis zu 300 Personen wieder erlaubt. Diese weiteren Öffnungsschritte ermöglichen unter Einhaltung der gesundheitlichen/epidemiologischen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit auch eine Erweiterung der Sportaktivitäten. Sowohl im Training wie auch im Wettkampf kann damit der Sportbetrieb weitgehend normalisiert werden. Swiss Orienteering hat dazu ein Schutzkonzept verfasst, welches aufzeigt, wie der OL-Betrieb (Training und Wettkampf) mit den weiteren Öffnungsschritten ab dem 6. Juni 2020 aussehen kann. Es ersetzt ab dem 6. Juni das Trainingsschutzkonzept von Swiss Orienteering vom 27. April 2020. Zusätzlich zum Schutzkonzept ist diesem Beitrag auch ein Dokument mit Erläuterungen angefügt. Dieses enthält konkrete Vorschläge, wie die Organisation eines OL-Wettkampfs gestaltet werden kann und dient als Ergänzung zum neuen Schutzkonzept.

Sämtliche Trainingsformen wieder möglich
Der Trainingsbetrieb kann ab dem 6. Juni weitgehend normalisiert werden. Folgende übergeordnete Grundsätze müssen jedoch eingehalten werden:
  1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf
  2. Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche bzw. 4 m2 bei Wettkämpfen pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
  3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
  4. Präsenzlisten führen (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
  5. Bezeichnung einer verantwortlichen Person
Es muss zudem weiterhin ein Schutzkonzept geführt werden. Dafür ist das Musterkonzept von Swiss Olympic zu verwenden. Dieses muss weder von Swiss Orienteering noch von BASPO/Swiss Olympic plausibilisiert werden. Es muss aber auf Anfrage den Gesundheitsbehörden vorgelegt werden können. Vor dem Training sollten die Trainingsteilnehmenden mit den Verhaltensregeln bekannt gemacht werden.

Weiterführende Informationen
Swiss Olympic und die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter informieren umfassend über die Massnahmen rund um das Corona-Virus.

Schutzkonzept und ergänzende Erläuterungen