Am 22. Juni 2020 erfolgte die vierte Etappe der Massnahmen-Lockerung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Swiss Orienteering hat dazu das Schutzkonzept entsprechend aktualisiert.

Ab Montag, 22. Juni 2020, wurden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Corona-Virus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat setzt weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln. Dies bedeutet auch, dass seit Montag, 22. Juni 2020, Sportveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen wieder stattfinden dürfen. Swiss Orienteering hat dazu ein aktualisiertes Schutzkonzept und dazugehörige Erläuterungen verfasst, die aufzeigen, wie der OL-Betrieb mit den weiteren Öffnungsschritten ab dem 22. Juni 2020 aussehen kann. Das aktualisierte Schutzkonzept ersetzt jenes vom 8. Juni 2020. Die wichtigsten Punkte sind hier noch einmal zusammengefasst:

Sportveranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 am Wettkampf beteiligten Personen (Teilnehmende und Funktionäre) stattfinden. Zusätzlich sind maximal 1000 Zuschauende dann möglich, wenn diese registriert sind und keine Durchmischung mit den Teilnehmenden und Funktionären stattfindet. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt. Kann innerhalb dieser Gruppen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gemäss BAG zudem das Tragen einer Schutzmaske. Gilt bei einer Veranstaltung jedoch eine generelle Maskenpflicht und/oder kann die Abstandsregelung von 1,5m durchgehend eingehalten werden, kann auf die Aufteilung auf Gruppen und die Erfassung der Personendaten verzichtet werden.

Generell kann Swiss Orienteering Massnahmen für Vereine und Regionalverbände empfehlen. Die Verantwortung und Umsetzung von Sportaktivitäten liegt hingegen bei Vereinen und Regionalverbänden. Es erfolgt keine Plausibilisierung von Schutzkonzepten durch Swiss Orienteering oder durch die Behörden. Swiss Orienteering wird die Massnahmen in seinem Wirkungsbereich anwenden. Bei spezifischen Fragen wird empfohlen, sich an die entsprechenden Gesundheitsbehörden zu wenden. Es soll zudem beachtet werden, dass die Kantone die Obergrenze von Anwesenden an Veranstaltungen reduzieren können.

pdfSchutzkonzept Swiss Orienteering ab 22. Juni 2020
pdfErläuterungen Schutzkonzept Swiss Orienteering ab 22. Juni 2020
pdfConcetto di protezione SO dal 22 giugno 2020
pdfSpiegazioni concetto di protezione SO dal 22 giugno 2020
pdf
Concept de protection du 22. Juin 2020
pdfExplications concept du 22. Juin 2020


Weitere Informationen:

- Swiss Olympic
- Bundesamt für Sport (BASPO)
- Bundesamt für Gesundheit (BAG)