Die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, welche der Bundesrat am Mittwoch, 28. Oktober, getroffen hat, betreffen auch den Sport. Hier eine Übersicht der neusten Regelungen.  

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 28. Oktober, weitere Massnahmen zur Eindämmung der zurzeit stark ansteigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus beschlossen. Dazu zählen auch Massnahmen, die den Sport betreffen. Breitensport, Nachwuchssport und Leistungssport sind dabei in unterschiedlicher Weise betroffen. Die bis auf Weiteres geltenden Massnahmen sind am Mittwoch, 28. Oktober, um Mitternacht in Kraft getreten.

Die wichtigsten Regelungen hier in der Übersicht:

Grundsätzlich sind nur noch Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt, wozu der Orientierungslauf gehört. OL-Trainings oder Lauftrainings draussen sind damit nach wie vor möglich. In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 Quadratmeter pro Person). Im Freien müssen bei Sportaktivitäten nur der Mindestabstand eingehalten werden. Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag gelten keine Einschränkungen. Wettkämpfe dürfen jedoch nicht durchgeführt werden.

Im Leistungssport sind Trainings (in Gruppen bis zu 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams) und Wettkämpfe weiterhin erlaubt. Sportveranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind jedoch verboten. Der am 7. November geplante Final des Swiss Orienteering Grand Slams kann damit mit den momentan geltenden Massnahmen noch durchgeführt werden. Swiss Orienteering ist erleichtert, dass die Ausübung des OL-Sports im Spitzensportbereich sowie die Trainings in den Vereinen weiterhin möglich sind.

Kantonale Massnahmen beachten

Wichtig ist in allen Fällen die Beachtung der kantonal geltenden Regelungen – so können die Kantone weitergehende Massnahmen als diejenigen des Bundes erlassen. Diese sind bei der Durchführung von sportlichen Aktivitäten oder Vereinsanlässen dringend zu beachten. Die geltenden Massnahmen sind jeweils auf der Webseite des jeweiligen Kantons zu finden.

Swiss Orienteering ist bemüht, in den kommenden Tagen allfällige offene Fragen in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem BASPO zu klären. Unter anderem wird geprüft, ob eine Anpassung des Schutzkonzepts notwendig ist.

Swiss Orienteering fordert alle Akteure des OL-Sports dazu auf, sich an die Vorgaben der Behörden zu halten und so zur Eindämmung der Coronavirus-Verbreitung beizutragen. Wir empfehlen, die Verhaltenstipps des BAG zu beachten und einzuhalten.