Swiss Orienteering hat das Schutzkonzept an die neusten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angepasst. Dieses ist ab dem 22. Dezember gültig.

Am 18.12.2020 hat der Bundesrat die Verordnung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie angepasst. Die darin aufgeführten Punkte müssen von allen OL-Sporttreibenden bis auf weiteres zwingend eingehalten werden. Das aktualisierte Konzept von Swiss Orienteering hält dabei die nationalen Mindestvorgaben für OL-Sportaktivtäten fest. Die Kantone können jedoch restriktivere Regelungen anordnen. In solchen Fällen gelten die restriktiveren Einschränkungen des jeweiligen Kantons.

Sportaktivitäten sind nur möglich, wenn für die Durchführung ein Schutzkonzept erstellt wird. Darin sind auch organisatorische Fragen, wie beispielsweise die Staffelung der einzelnen Personen oder Gruppen auf der Sportanlage, zu definieren. Die vom Bund angeordneten Massnahmen haben, mit Blick auf die steigenden
Zahlen, das Ziel, die sozialen Kontakte und Mobilität insgesamt einzuschränken. Insofern sind Trainings und Veranstaltungen generell darauf hin zu überprüfen, ob für eine beschränkte Zeit alternative Trainingsformen (z.B. Einzeltrainings nach Trainingsplan) zweckmässiger sind.

Alle weiteren Informationen und Regelungen sind dem aktuellen Schutzkonzept zu entnehmen:
pdfSchutzkonzept Swiss Orienteering ab 22.12.2020
pdfConcept_du_22_dec_2020.pdf
pdfConcetto di protezione dal 22.12.2020