Seit dem 31. Mai sind weitere Lockerungen der Covid-19-Schutzmassnahmen in Kraft getreten. Swiss Orienteering hat deshalb das Schutzkonzept an die momentan geltenden Massnahmen angepasst.

Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) angepasst und weitere Lockerungen der Covid-19-Schutzmassnahmen bekanntgegeben. Die in der Verordnung aufgeführten Punkte müssen auch von allen OL-Sporttreibenden bis auf weiteres zwingend eingehalten werden.

Zu den wichtigsten Änderungen im Sportbereich gehören unter anderem, dass neu Gruppengrössen von 50 anstatt 15 Personen für Sportaktivitäten erlaubt sind. Der OL ist aber ein ausgeprägter Einzelsport und wird daher von Einzelpersonen betrieben. Auch Publikum ist wieder zugelassen - sowohl bei Jugendlichen und Kindern als auch im Breitensport und Leistungssport - jedoch unter erschwerten Bedingungen (z.B. Sitzpflicht bei Erwachsenen und im Leistungssport).

Weiter sind auch Staffel- und Teamwettkämpfe wieder möglich. So hat der Kanton Freiburg beispielsweise kürzlich die Staffel-Schweizermeisterschaft (SOM) am 27. Juni bewilligt.

Zu beachten ist, dass das vorliegende Schutzkonzept nationale Mindestvorgaben für OL-Sportaktivtäten festhält. Die Kantone können restriktivere Regelungen anordnen. In solchen Fällen gelten die restriktiveren Einschränkungen des jeweiligen Kantons. Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Sportaktivitäten ist in der Schweiz zudem heterogen geregelt. In aller Regel sind Kanton und/oder Gemeinde zuständig. Swiss Orienteering stellt jedoch keine Bewilligungen für Sportaktivitäten aus.

Fragen aus dem Q+A vom 21. April wurden versucht, bestmöglich in das aktuelle Schutzkonzept einzuflechten.

Alle weiteren Informationen sind untenstehendem Dokument zu entnehmen:
pdfSchutzkonzept_Swiss_Orienteering_ab_31.05.2021.pdf

Weiterführende Informationen zu den Bestimmungen im Sport finden sich auch auf der Homepage von Swiss Olympic, der COVID-19-Seite des BASPO und der J+S-Seite des BASPO.