Künstliche Sperrgebiete im Wald-OL wie an der EM - braucht's das?

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1 Anno 7 Mesi fa #1907 da Christoph Salzmann
Liebe Community

Beim gestrigen Langdistanz-OL an der EM in Estland kam ein Sperrgebiet zum Einsatz, das die Routenwahl künstlich komplexer machen sollte. Das Sperrgebiet war über einen Hauptweg gelegt, der für eine der Hauptroutenwahlen zwischen dem längsten Posten bei den Frauen und Männern von den Läufern oft genommen wurde. 
Einige wenige gingen hindurch (und wurden qualifiziert (anscheinend war die Absperrung mit Band zu vorgerückter Laufzeit nur noch am Boden ersichtlich), andere gingen durch den blauen Fluss (mit schwarzen Rändern) und wieder andere umliefen das Sperrgebiet (mit klarem Zeitverlust).

Zum Glück gibt es auch von Seiten der LäuferInnen negative Stimmen dazu.

Für mich ist es schlicht unverständlich, dass in einem solchen Laufgebiet mit diesen künstlichen Hindernissen gearbeitet wird. Das hätte im Vorfeld verhindert werden müssen.
Ich appelliere hier an die OL-Community, solche "Spässe" in Zukunft zu unterlassen. Wo Sperrgebiete nötig sind, sollen sie eingesetzt werden, aber nicht um irgendwelche zusätzlichen Schikanen einzubauen. Im Sprint mag dies anders sein, im Wald sind diese dem OL-Sport wenig dienlichen Spielchen schlicht nicht nötig.

Mit sperrgebietfreiem Gruss

Christoph Salzmann
I seguenti utenti hanno detto grazie : Andreas Eisenring, Radovan Bürki

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1 Anno 7 Mesi fa #1912 da Silvio Strub
.... und mich hat zusätzlich gewundert, dass offenbar niemand, der einen unpassierbaren Bach (schwarze Randlinie!) überquert, disqualifiziert wird. Einerseits war das bei diesem Sperrgebiet der Fall, andererseits auf dem Rückweg über den selben Bach.

Wenn man mit einem Hindernis - ob künstlich oder "natürlich" - die Routenwahl beeinflussen will, muss man auch kontrollieren, ob mit einer Regelverletzung ein Vorteil heraus geholt wird.
Gefühlt fast die Hälfte der Wettkämpfer*innen wären aus diesem Grund wohl nicht klassiert. Disqualifiziert wurden aber nur die beiden, die das Sperrgebiet auf der Strasse durchquerten (Gernot Ymsen und Karolin Ohlsson).

Liege ich mit meiner Regelauslegung falsch?

Mit dem Wunsch auf faire Wettkämpfe,
Silvio Strub

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1 Anno 7 Mesi fa #1913 da Christoph Salzmann
Hallo Silvio
Du liegst richtig, soweit ich weiss. Es könnte ja durchaus lebensgefährlich werden, in einen solchen Fluss zu steigen. Sarina Kyburz kam bei der zweiten Flussquerung ja nicht durch wie im GPS ersichtlich.

Diese Sperrgebiet-Diskussion reiht sich ein in eine Serie von ähnlichen Diskussionen in den letzten Jahren...

Grossen Respekt an alle vorbildlichen LäuferInnen wie z. B. Simona Aebersold, die das Sperrgebiet korrekt umlief.

Ich hoffe doch, dass die SchweizerInnen für den Samstag wieder fit einigermassen sind. Etwas gar viele nicht Startende und Aufgebende für eines der wichtigsten Rennen des Jahres (von der Prestige her wohl das wichtigste). Noro und Rota lassen grüssen...

Christoph

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1 Anno 7 Mesi fa - 1 Anno 7 Mesi fa #1914 da Andreas Eisenring
Hallo zusammen

Ich finde künstliche Sperrgebiete im Wald auch nicht wirklich zielführend. so bin ich definitiv eurer Meinung!

Zum Thema von Silvio: Das dachte ich auch, wurde dann aber eines besseren belehrt.
In der WO des IOF steht unter Artikel 17.2, dass im Wald nur folgende Signaturen nicht betreten werden dürfen:
- ISOM 520 Area that shall not be entered (oliv)
- ISOM 708 Out-of-bounds boundary (purpur, dicke Linie)
- ISOM 709 Out-of-bounds area (purpur, gekreuzte Fläche, klassisches Sperrgebiet)
- ISOM 711 Out-of-bounds route (Competitors are allowed to cross directly over an Out-of-bounds route) (purpur, gekreuzte Strasse/Weg/Bach/etc.)
Somit ist es richtig, dass die Athleten klassiert sind. Das Flusssymbol mit Randlinie bedeutet also folgendes: Du darfst durch, es kann aber für einige Läufer zu gefährlich sein und sie trauen sich nicht. Der durchschnittliche Elite Läufer sollte hier jedoch durchkommen (siehe ISOM 2.4). Das Problem ist, dass eine (un)passierbare Stelle von sehr vielen Faktoren abhängt (Wetter, Läufer, etc.). Somit kann man nicht per se sagen, dass ein Fluss nicht passierbar ist. Bei vielem Wasser ist es zu gefährlich und er müsste dann als Sperrgebiet eingezeichnet werden. Doch bei wenig Wasser kann ein mutiger Läufer hier problemlos durchkommen.

Es ist zwar korrekt, aber sicher nicht optimal gelöst. Ob der Bahnleger das so wollte oder nicht, ist mir nicht ganz klar - ich denke jedoch dass er davon ausging, dass der Fluss gequert werden kann (sonst hätte er ja nicht bei allen Brücken ein Durchgang eingezeichnet).

In der Schweiz darf der Fluss nicht gequert werden (Gemäss Art. 127 Abs 2 der neuesten WO). Schade gibt es hier eine Differenz zwischen der Schweiz und dem IOF. Insbesondere für Elite-Athleten dürfte es schwierig sein, sich das jedes mal zu überlegen ob man an diesem Wettkampf nun durch den Fluss darf oder nicht.

Liebe Grüsse,
Andreas

PS: In einer ersten Version schaute ich leider die alte WO an (diese mit Suchfunktion) und diese ist leider alt. In der Schweiz darf Symbol 301 (Unpassierbares Gewässer) definitiv nicht passiert werden.
Ultima Modifica 1 Anno 7 Mesi fa da Andreas Eisenring. Motivo: Fehler korrigiert

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1 Anno 7 Mesi fa - 1 Anno 7 Mesi fa #1915 da Daniel Salzmann
Ich habe nur den Kopf geschüttelt bei der Live-Übertragung.

Die IOF hat ein Riesenglück gehabt, dass Martin Regborn gewann, obwohl er zweimal gegenüber seinen Konkurrenten einen Umweg lief, um den Fluss an einer offiziell als Übergang markierten Stelle zu überqueren.

Wir haben Verbände, Kommissionen und Reglemente, und dann resultiert, dass man international einen solchen Fluss überqueren darf und national (in der Schweiz) nicht. Da sollte sofort nachgearbeitet werden.

Die Unklarheit beim Überqueren des Flusses und das künstliche Sperrgebiet an diesem Ort: Ich bin sicher, hätte ich als Achtzehnjähriger bei meiner ersten Bahnlegung für die Oberemmentalische Schülermeisterschaft solche Ideen gehabt, hätte der Bahnlegungsmentor im Klub gesagt: Vergiss das, das ist Gugus!

Wo war der sicher offiziell hochdekorierte IOF-TD bei der EM-Langdistanz? Da wurden die Prioritäten falsch gesetzt. Schon kürzlich wurde unserem Topläufer Daniel Hubmann ein minim kleines Oliv auf einer Sprintbahn am OL-Weltcup in Schweden zum Verhängnis. Auch das völlig unverständlich von Bahnlegung/TD. Da kann man nur hoffen, dass der Schweizerische OL-Verband (Englisch ist keine Landessprache) nicht zu viel Geld an die IOF überweist. Bin Fan des Elitesports und privater Gönner einer Schweizer WM- und EM-Teilnehmerin.

Liebe OL-Grüsse,
Daniel Salzmann, OLG Skandia, H40
Ultima Modifica 1 Anno 7 Mesi fa da Daniel Salzmann. Motivo: Mir wurde gesagt, dass von den Läuferabgaben des Breitensports nichts an die Finanzierung des Schweizer OL-Elitesports geht.

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1 Anno 7 Mesi fa #1916 da Julian Bleiker
Guten Morgen zusammen

Einige Ergänzungen zur Diskussion erlaube ich mir an dieser Stelle. Vorneweg, dass solche Sperrgebiete wie vorgestern in der EM-Langdistanz Gugus sind, dass wäre mir in meinem Club wohl genau gleich beigebracht worden... Steht übrigens sogar irgendwo in einem Bahnlegungslehrmittel des SOLV. Zumal das Sperrgebiet die Routenwahl auch nicht wesentlich beeinflusst hätte, hätte der Fluss tatsächlich nicht passiert werden dürfen. Es wäre schlicht zu klein gewesen bzw. die Alternativrouten zu weit / zu viel quer.

Aufgeschnappt habe ich via Strava und den Kommentaren einiger LäuferInnen folgendes:
Die Bahnleger haben angenommen, dass der als unpassierbar kartierte Fluss tatsächlich nicht gequert werden darf. Und Querungen entsprechend nur dort erlaubt sind, wo der Fluss als passierbar kartiert war (bei Posten 2 der Herrenbahn relevant) oder die Übergänge eingezeichnet waren. Diese Übergänge waren übrigens eigens für die EM erstellte Brücken! Die nun wohl maximal von einer knappen Hand voll LäuferInnen genutzt wurden.
Am Teamleadermeeting am Vorabend des Wettkampfs wurde dann bekannt gegeben, dass die Flüsse passiert werden dürfen. Dies ganz gemäss der schon erläuterten Auslegung der IOF-Regeln.

Heisst also:
Dass der Fluss passiert werden durfte, das war allen LäuferInnen bekannt. Es galt also (analog wie für unpassierbare Felsen oder Zäune), dass diese Flüsse normalerweise zwar nicht passiert werden können, sollte es jemand aber trotzdem riskieren, so ist es nicht verboten. Der Umkehrschluss gilt übrigens auch für passierbare Gewässer/Felsen/Zäune: Diese sollten für den durchschnittlichen ELITE-LäuferIn passierbar sein, heisst aber nicht, dass sie für jedermann/-frau passierbar sind... Vorgestern lag es also im Ermessen des/der LäufersIn, ob er/sie das Risiko einer Flussquerung auf sich nehmen möchte und evtl. umdrehen muss oder das Risiko eben nicht nehmen möchte, genau wie dies auch bei Dickichten der Fall ist.

In meinen Augen gibt es 2 Möglichkeiten, dieser Problematik entgegen zu treten:

Erstens bleiben die Darstellungen des Geländes (inkl. Objekten, welche nicht passiert werden können) und die Darstellung von Gebieten, welche nicht passiert werden DÜRFEN, voneinander getrennt. Entspricht der heutigen Darstellung (international, CH ist da anders). Dann müsste ein Bahnleger/Veranstalter den Fluss als Sperrgebiet ausscheiden, wenn er nicht möchte, dass dieser gequert wird. Egal, wie scheisse dies auf der Karte aussieht. Gemäss aktuellen Regeln und der Motivation der Bahnleger wäre dies wohl die korrekte Lösung gewesen.
Zweitens könnte das Regelwerk dahin geändert werden, dass unpassierbar kartierte Objekte nicht gequert werden dürften. Gilt ja so in der Schweiz, international aber nicht. Womit der Kartenaufnehmer dem Läufer einen Teil der Interpretation des Geländes abnimmt, was er aber überall sonst auch tut.

Hoffen wir, dass solche Vorkommnisse dazu betragen, für diese Problematik eine auch international einheitliche Linie zu finden.
Sei es, indem organisatorisch sicher gestellt wird, dass alle Absichten der Bahnlegung auch entsprechend korrekt auf der Karte dargestellt sind. Heisst, unpassierbare Flüsse = Sperrgebiete darüber, routenentscheidendes Oliv unter der Postenverbindungslinie = ausgeschnitten etc. Ob dies durch den TD abgedeckt werden kann (Arbeitsumfang...) oder eine extra Person dafür verantwortlich sein sollte, wäre zu diskutieren.
Oder sei es, in dem das Regelwerk so angepasst wird, dass solche Missverständnisse reduziert werden und weniger Spielraum offen lässt für verschiedene Interpretationen oder nationale Zusatzregelungen.

Liebe Grüsse
Julian

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