Der Zentralvorstand von Swiss Orienteering hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember verschiedene Änderungen der Wettkampfordnung (WO) und im Kartenreglement bewilligt. Zudem hat die Kommission Technik eine Ausnahmebewilligung für die SSM 2026 erteilt.

Die OL-Saison 2025 wurde von der Kommission Technik genau beobachtet und am Zentralkurs im November mit den Technischen Delegierten (TD) ausgewertet. Darauf aufbauend beriet die Kommission Technik entsprechende Änderungen der Wettkampfordnung, deren Anträge Anfang Dezember vom Zentralvorstand behandelt wurden. Sämtliche WO-Anpassungen sind in diesem Dokument im Korrekturmodus ersichtlich.

Weisungsrecht der TD in Art. 26 und Art. 151 WO

Auf Hinweis der Swiss O Week und nach ausführlicher Prüfung durch ZV und Kommission Technik hat sich gezeigt, dass in der WO im Bereich des TD-Weisungsrechts ein Handlungsbedarf besteht. Ein von Swiss Orienteering beauftragter Haftungsrechtsexperte wies unter anderem auf die Unvereinbarkeit von WO-Art. 26 Abs. 2 und 3 mit dem geltenden Obligationenrecht hin. Der ZV entschied deshalb, diese beiden Absätze aus der WO zu streichen.

TD nehmen für den Verband bei der Sicherstellung der Wettkampf-Qualität von Nationalen und SM eine wichtige Aufsichtsfunktion wahr. Swiss Orienteering ist der Meinung, dass dafür weiterhin ein weitgehendes Weisungsrecht notwendig ist. Gleichwohl soll berücksichtigt werden, dass es in Ausnahmefällen Organisationskomitees geben kann, die einen erfahrenen Krisenstab einsetzen. Der ZV entschied entgegen dem Antrag der Kommission Technik, die eine Lösung der TD-Weisungsfragen im Zusammenhang mit SOW 2026 über eine Ausnahmebewilligung beantragt hatte, Art. 151 Abs. 1 anzupassen. Zudem wird ein Abs. 1bis eingeführt, welcher die Absage der Veranstaltung auch durch einen Krisenstab ermöglicht, falls ein solcher eingesetzt wird. Der TD ist bei einer allfälligen Lauf-Absage weiterhin involviert, weil der neue Art. 151 Abs. 1bis den Veranstalter zur Integration des TD in den Krisenstab verpflichtet.

Weiter hat der ZV Art. 151 Abs. 2 lit. e) gestrichen mit der Begründung, dass es sich hierbei um eine Redunanz zu Art. 151 Abs. 2 lit. d) handle. Die Weigerung eines Veranstalters, einer Weisung des TD Folge zu leisten, sei bereits eine schwerwiegende organisatorische Unzulänglichkeit des Veranstalters gem. Art. 151 Abs. 2 lit. d).

Veränderte Richtzeiten für Staffel-SM und Zustellung von Laufunterlagen

2024 und 2025 wurden Staffel-SM im Mitteldistanz-Format versuchsweise getestet. Diese haben sich bewährt. Nicht nur kann damit einem Bedürfnis des Leistungssports entsprochen werden, zumal die IOF mittlerweile die WM-Läufe im Mitteldistanzformat ausführt. Das Mitteldistanzformat führt auch zu spannenden Entscheiden und erlaubt, leistungsschwächeren Teilnehmenden, ebenfalls mitzulaufen. Der ZV folgte dem Antrag der Kommission Technik, dieses Format definitiv einzuführen. WO-Art. 43 wurde entsprechend angepasst. 

Im digitalen Zeitalter scheint Swiss Orienteering die Zustellung von Weisungen Startzeiten und Ranglisten auf Verlangen (auf dem Postweg), nicht mehr zeitgemäss. Es hat sich gezeigt, dass dafür kein Bedürfnis mehr besteht. Deshalb werden die Art. 94 Abs. 2 (Zustellung der Weisungen), Art. 110 Abs. 1 zweiter Teil (Zustellung der Startlisten) und Art. 146 Abs. 2 (Zustellung der Resultate auf Verlangen) gestrichen.

Kleinständerungen im Kartenreglement

Der ZV hat ausserdem Änderungen im Kartenreglement beschlossen, die in diesem Dokument auf S. 17 ersichtlich sind. Es handelt sich dabei um marginale Änderungen, die beispielsweise das Kartenhandling an die neuste Kartentool-Version anpasst.

Der ZV stimmte an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2025 den Änderungen in der WO und dem Kartenreglement zu. Gemäss Artikel 22 der Statuten unterstehen Reglementsänderungen einer Referendumsfrist von 60 Tagen nach Publikation (Publikationsdatum: 11.12.2025).

Ausnahmebewilligung für eine Offel-Staffel-Kategorie an der SSM

Die Kommission Technik hat an seiner letzten Sitzung der versuchsweisen Durchführung einer offenen Staffel-Kategorie an der Sprintstaffel-Meisterschaft zugestimmt. Am Anlass in Lausanne im Mai 2026 können demnach Viererstaffeln angemeldet werden ohne Vorgaben für Alter und Geschlecht.  

Entscheid SSM 2026: VB SSM 2026 COLJ