Suhr by Night

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2 Anni 2 Mesi fa #1676 da Jügi Pleuler
Suhr by Night è stato creato da Jügi Pleuler
Liebe O-Gemeinde. Nachdem ich auf meine direkte Anfrage bei der OLG Suhr keine Antwort erhalten habe möchte ich mein Anliegen öffentlich machen.Die OLG Suhr veranstaltet seit Jahren im Winter eine Trainings-OL Serie «Suhr bei Night». Das ist vorbildlich. Weniger Vorbildlich erachte ich die Weisung, dass eine Teilnahme an diesem Trainings-OL nur mit 3G Zertifikat besucht werden kann. Ich verlange von der OLG Suhr hiermit die Aufhebung dieser Forderung!Zudem möchte ich von der OLG Suhr wissen, auf welcher Basis sie diese zutiefst diskriminierende Massnahme in Ihrer Ausschreibung festhält? Gibt es irgendwo eine evidenzbasierte Studie welche die Überlastung von Spitälern aufgrund von Nacht-OL-Trainings belegt? Gibt es für diese Massnahme eine gesetzliche Grundlage? Wenn ja, dann möchte ich hier und jetzt diese Grundlage gerne erfahren. Bei meiner (juristisch sicherlich minderqualifizierten...) Suche im Dschungel aller möglichen und unmöglichen Corona Massnahmen bin ich nirgends fündig geworden. Beim Bund wie beim Kanton Aargau finde ich lediglich folgende Aussage: «Seit Montag, 20. Dezember gilt im Sportbereich in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine 2G-Zertifikatspficht für alle Personen ab 16 Jahren. In Aussenbereichen gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für sportliche Aktivitäten. Eine Zertifikationspflicht gibt es für Veranstaltungen ab 300 Personen». Der Trainings-OL Suhr by Night ist auf 60 Personen limitiert. Somit erachte ich die Forderung nach einer 3G Regel als unzulässig!Aus meiner Sicht ist das reine Willkür und entspricht dem Tatbestand einer Diskriminierung von Menschen, was wiederum in unserem Lande gesetzlich verboten ist. Genauso gut könnte die OLG Suhr in ihrer Weisung schreiben, dass Menschen anderer Hautfarbe oder mit Fusspilz von diesem OL-Training ausgeschlossen sind. Soweit die Fakten. Persönlich möchte ich noch anfügen, nur in einer zutiefst kranken Gesellschaft muss Gesundheit zertifiziert oder bewiesen werden. Ich freue mich auf meine Teilnahme am dritten Suhr bei Night im Suhrhard – ohne Zertifikat.Jügi Pleuler

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2 Anni 2 Mesi fa - 2 Anni 2 Mesi fa #1677 da Markus Weber
Risposta da Markus Weber al topic Suhr by Night
Werter Jügi
Als Aussenstehender nur folgendes:
Genau so wie es Dein freier Entscheid ist Dich nicht impfen zu lassen - aufgrund Deiner Äusserungen im Text ist diese Annahme wohl zutreffend, ansonsten Du ja 3G erfüllen würdest - ist es die freie Entscheidung der OLG Suhr, wem und unter welchen Bedingungen sie ihre Trainings zugänglich machen will. Es ist jedem Verein freigestellt, ob er über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen will. Zudem gibt es auch zusätzliche kantonale und kommunale Regelungen die strenger sind als die bundesrechtlichen Vorgaben. Dies ist explizit auch so vorgesehen.
Für Dich bedeutet dies nichts anderes als zu lernen, mit den Konsequenzen Deiner freien Entscheidung zu leben, genau wie auch Novak Djoković damit leben muss.
Markus Weber
Ultima Modifica 2 Anni 2 Mesi fa da Markus Weber.

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2 Anni 2 Mesi fa #1678 da Jügi Pleuler
Risposta da Jügi Pleuler al topic Suhr by Night
Lieber Markus

Danke für deine Stellungnahme. Es ehrt mich (mindestens ein klein wenig…), wenn du mich mit Novak Djoković vergleichst. Das ist nicht nötig, Novak ist Novak und Jügi ist Jügi. Soweit meine (zugegebenermassen aus den Mainstreammedien stammenden) Erkenntnisse reichen, wurde Novak Djoković die Einreise und die Teilnahme am Australien Open verweigert, weil sein "Gesundheitsstatus" den aktuell geltenden Gesetzten des Landes nicht ensprechen sollte?

Mit deiner Antwort «es ist jedem Verein freigestellt, ob er über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen will» bin ich definitiv nicht einverstanden. Ich kann mir nicht vorstellen (und würde das wirklich gerne von einem Juristen erklärt bekommen), dass Vereinsrecht über dem Schweizerischen Grundgesetz stehen soll? Ich wiederhole somit mein Anliegen. In keinem aktuellen Reglement des Kantons Aargau finde ich einen Hinweis darauf, dass es für sportliche Aktivitäten im Aussenbereich (einen Trainings-OL erachte ich als eine solche Aktivität) eine Zertifizierung braucht. Das hat nun wirklich nichts mit meinem Impf- oder Nichtimpfstatus zu tun. Ich stelle deshalb nochmals die konkrete Frage an die OLG Suhr: Auf welcher juristischen Grundlage soll für den Trainings-OL «Suhr by Night» eine 3G Zertifikatspflicht verpflichtend sein? Gibt es diese gesetzliche Grundlage, dann hüpfe ich wie Novak wieder zurück ins Körbchen, gibt es keine solche Grundlage, dann erachte ich diese Zertifikationspflicht (wohlverstanden nur für «Suhr by Night» mit maximal 60 Teilnehmern) als inakzeptable Willkür und werde ich mich weiterhin dagegen wehren.

Jügi Pleuler

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2 Anni 1 Mese fa #1679 da Christoph Salzmann
Risposta da Christoph Salzmann al topic Suhr by Night
Nur soviel aus Aussenstehender:
Ein OL-Training mit max. 60 Teilnehmenden ohne Garderobe ist für den Pandemieverlauf irrelevant.
Bin gespannt, wer dann als erste*r den Mut aufbringt, den ersten OL seit langem ganz ohne Zwangsmassnahmen durchzuführen.

Den Mutigen gehört die Welt!
Wer nie aus dem Windschatten tritt (bzw. hinten im OL-Tram abwartet), wird nie ganz oben stehen.

OL-Gruss
Christoph
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2 Anni 1 Mese fa #1680 da Julian Bleiker
Risposta da Julian Bleiker al topic Suhr by Night
Guten Abend zusammen

Ebenfalls als Aussenstehender, vermutlich nicht als zukünftiger Besucher eines Suhr by Night's und als juristischer Laie:

So weit mir bekannt ist, handelt es sich bei Corona-Massnahmen (ob diese nun schützen oder nicht, möge jeder selbst interpretieren), die über die von Bund / Kantonen und evtl. auch einer Gemeinde (z.B. für die Nutzung von Garderoben einer Turnhalle) hinausgehen, um eine privatrechtliche Angelegenheit.

Sprich, wenn die OLG Suhr dies möchte, so kann sie (sie müsste ja nicht) durch die 3G-Bedingung alle Personen von einer Teilnahme ausschliessen, die die 3G nicht erfüllen. Genau gleich wie z.B. ein gut besuchter Nachtclub auch eine Selektion trifft, wen er denn nun hinein lässt... Oder ein OL-Veranstalter bei OL's, welche nicht unter die regionalen bzw. nationalen OL's gemäss WO fallen, nur bestimmte Teilnehmer-Gruppen zulassen könnte (z.B. nur JuniorenInnen, nur SeniorenInnen).

Über Sinn und Unsinn von 2G / 3G bei einer Veranstaltung, die sich grossmehrheitlich im Freien abspielt, lässt sich diskutieren... Aber ein Grundrecht in der Verfassung für eine Teilnahme an OL's gibt es meines Wissens nicht.

Ich sehe die Sache daher ähnlich wie Markus: Wie man denn nun zur P(l)andemie stehen möchte, Massnahmen als sinnvoll oder eben nicht empfindet oder sich durch die Impfung vor diesem C-Käfer schützen oder doch eher seinem Immunsystem vertrauen möchte, jede Handlung hat seine Konsequenzen. Schlussendlich gilt es abzuwägen, welchen Entscheid man treffen möchte, um mit den jeweiligen Konsequenzen zu leben. Diese Freiheit haben wir nach wie vor in unserem Land. 3G abzulehnen, ist eine Möglichkeit, dann ist halt die Nicht-Teilnahme an gewissen Anlässen eine Folge.

Bis bald im Wald
Julian Bleiker
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2 Anni 1 Mese fa #1681 da Jügi Pleuler
Risposta da Jügi Pleuler al topic Suhr by Night
Liebe OL-Freunde

Es ist interessant, dass offensichtlich nur «Aussenstehende» zum Thema Zertifikatspflicht für OL-Trainings eine Meinung haben. Wo bleiben hier die «Innenstehenden»? Haben diese vom OL-Verband ein Redeverbot auferlegt bekommen oder reicht ihnen Windschattenfahren - wie es Christoph Salzmann so treffend formuliert hat?

Mit leichtem Erstaunen habe ich die Ausführungen von Julian Bleiker gelesen. Da wir leider beide keine Juristen sind, müssen wir uns wohl weiterhin mit Spekulationen begnügen. Meines Wissens gäbe es in der hiesigen Community jedoch genügend Fachspezialisten - sogar bis in höchste Bundesämter…

Wenn ich der Argumentation von Julian folgen Rechnung tragen will, dann wäre das für alle Veranstalter quasi ein Freipass die abstrusesten Bestimmungen festzulegen. Kann sie diese durchsetzen? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Zu meiner Aktivzeit gab es eine WO in welcher beinahe jeder O-Furz geregelt war. Findet sich hier ein Passus darüber, dass Veranstalter in FREIER WILLKÜR Weisungen erstellen dürfen? Müsste es nach 2 Jahren C-Herrschaft nicht langsam Grundlagen im Umgang mit der Pandemie auch von Verbandsseite aus geben? Was wenn die OLG Guggershörnli am nächsten OL-Training in ihren Weisungen vermerkt: «Alle Teilnehmer müssen einen amtlich beglaubigten IQ von 130 vorweisen da ansonsten eine akute Gefährdung 0.5% hochbegabten Mitglieder der OLG Guggershörnli in Kauf genommen werden muss». Ihr findet das absurd? Ich auch, genau so absurd, wie eine Zertifikationspflicht für ein OL-Training mit maximal 60 Personen.

Drehen wir doch den Spiess ganz einfach um. Wie ich in meinem im ersten Beitrag bereits geschrieben habe, freue ich mich auf den Trainings-OL «Suhr by Night» vom 23.02.2022 im Suhrhard. Ich bin motiviert und gewillt und an diesem Anlass teilnehmen - aber ganz sicher nicht mit einem 3G Zertifikat. Sollte ich damit irgendein Gesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder des Kantons Aargau verletzen, dann steht es der OLG Suhr frei, mich per «Staatsgewalt» von meinem Ansinnen abzuhalten. Vielleicht wäre hier sogar die Zuhilfenahme der Sondereinheit «Tigris» von Herrn Bundesrat Berset angezeigt? Wenn ich damit jedoch gegen kein geltendes Gesetz verstosse, dann ist und bleibt eine Verweigerung meiner Teilnahme WILLKÜR und DISKRIMINIERUNG!

Man sieht sich
Gruss Jügi

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