Geländesperren gemäss WO Art. 31
Den Teilnehmern eines OL ist von der Publikation des Laufgebietes bis zum Wettkampf verboten:• sich mit einer Karte im Laufgebiet aufzuhalten;
• sich im Laufgebiet abseits von Wegen und Strassen, ständig markierten Langlaufloipen und Skipisten aufzuhalten. Zulässig ist der Aufenthalt in Gebäuden.
Von der Geländesperre ausgenommen sind:
• Kartenaufnehmer und Kartenkonsulenten bei Ausübung ihrer Tätigkeit;
• Teilnehmer von Bike-O und Ski-OL für die Dauer ihres Wettkampfs.
Für Teilnehmer der Selektionsläufe Elite und Junioren gelten zusätzliche Kriterien.
Embargoed Areas for IOF Events
OL-Weltcup 2024: Link zum Dokument "Embargoed Areas"
OL-Weltcup 2025: Link zum Dokument "Embargoed Areas"
SOLV Terminliste 2024 & 2025
Meisterschaften und Nationale 2024
Meisterschaften und Nationale 2025