Geländesperren gemäss WO Art. 31

Den Teilnehmern eines OL ist von der Publikation des Laufgebietes bis zum Wettkampf verboten:
sich mit einer Karte im Laufgebiet aufzuhalten;
sich im Laufgebiet abseits von Wegen und Strassen, ständig markierten Langlaufloipen und Skipisten aufzuhalten. Zulässig ist der Aufenthalt in Gebäuden.

Von der Geländesperre ausgenommen sind: 
Kartenaufnehmer und Kartenkonsulenten bei Ausübung ihrer Tätigkeit;
Teilnehmer von Bike-O und Ski-OL für die Dauer ihres Wettkampfs.
Für Teilnehmer der Selektionsläufe Elite und Junioren gelten zusätzliche Kriterien.

Embargoed Areas for IOF Events 

OL-Weltcup 2025: Link zum Dokument "Embargoed Areas" 

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