Den Teilnehmern eines OL ist von der Publikation des Laufgebietes bis zum Wettkampf verboten:
• sich mit einer Karte im Laufgebiet aufzuhalten;
• sich im Laufgebiet abseits von Wegen und Strassen, ständig markierten Langlaufloipen und Skipisten aufzuhalten. Zulässig ist der Aufenthalt in Gebäuden.
Von der Geländesperre ausgenommen sind:
• Kartenaufnehmer und Kartenkonsulenten bei Ausübung ihrer Tätigkeit;
• Teilnehmer von Bike-O und Ski-OL für die Dauer ihres Wettkampfs.
Für Teilnehmer der Selektionsläufe Elite und Junioren gelten zusätzliche Kriterien.
Geländesperre OL-WM 2023

Embargoed Areas for IOF Events
OL-EM 2021: Link zum Dokument "Embargoed Areas"
OL-Weltcupfinal 2022: Link zum Dokument "Embargoed Areas"
OL-WM 2023: Link zum Dokument "Embargoed Areas"
SOLV Terminliste 2021
Meisterschaften und Nationale 2021
31. Oktober 2017, Ueli Tantanini, Präsident Kommission OL
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