Gemäss WO-Art.177 Abs. 2 sind  Anträge zur Anpassung der WO bis Ende April der Geschäftsstelle zu handen der Fachgruppe Wettkampftechnik schriftlich und begründet einzureichen. Die Fachgruppe Wettkampftechnik leitet sie mit Empfehlungen an den Zentralvorstand weiter. Bereits angemeldete Begehren sind hier nachzulesen.