Die Kommission Technik hat einen Antrag der Veranstaltenden des 4. Nationalen OL 2025 für eine Ausnahmebewilligung mit gewissen Präzisierungen zugestimmt. Diese betreffen eine Ausnahme-Regelung der Geländesperre für ein Jugendtraining.
Der 4. Nationale OL 2025 findet am 27.9.2025 im Egg-Hard statt. Die Kommission Technik hat dazu der OLG Pfäffikon eine Ausnahmebewilligung erteilt. Diese erlaubt, dass Jugendliche von der Geländesperre des Laufgeländes Egg-Hard ausgenommen werden, um an einem entsprechenden Training am 3. Juli 2024 teilnehmen zu können. Von der Geländesperre ausgenommen sind ausschliesslich Jugendliche bis zum 20. Altersjahr zum Zeitpunkt des Nationalen Laufes, also alle mit Jahrgang 2005 und jünger. Ältere Trainingsteilnehmende, Bahnlegungs-Verantwortliche, Postensetzer*innen, usw., die gemäss WO 31 mit Karte abseits von Wegen unterwegs sind, können am Nationalen vom 27.9.2024 nicht teilnehmen.
Weitere Details können dem folgenden Dokument entnommen werden:
250927_AB_2025-05_Egg-Hard_Pfäffikon.pdf