Am 1. März sind in der Schweiz neue Lockerungen der Covid-19-Schutzmassnahmen in Kraft getreten. Swiss Orienteering hat dazu das Schutzkonzept aktualisiert.

Am 24. Februar 2021 hat der Bundesrat die Verordnung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie angepasst. Die darin aufgeführten Punkte müssen von allen OL-Sporttreibenden bis auf weiteres zwingend eingehalten werden. Neben den übergeordneten Grundsätzen zur Durchführung von Sportaktivitäten gelten folgende Bestimmungen neu für den Trainingsbetrieb:
  • Im Freien kann in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Leitungsperson) trainiert werden. Kann der Mindestabstand von 1,5 m jederzeit eingehalten werden, muss keine Gesichtsmaske getragen werden.
  • Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gibt es im Trainingsbetrieb keine Einschränkungen.
  • Ein Schutzkonzept ist nötig, wenn mehr als fünf Personen (inkl. Leitungsperson) teilnehmen.
Wettkämpfe sind im Breitensport weiterhin nicht erlaubt. Trainings mit Zeitmessung und Ranglisten sind allerding möglich. Im Leistungssport sind Wettkämpfe für Einzelpersonen oder in Gruppen (Anzahl Personen offen) möglich. Wettkämpfe müssen unter Ausschluss von Zuschauenden stattfinden. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger sind Wettkämpfe ohne Einschränkungen möglich. Wettkämpfe müssen jedoch ohne Zuschauende stattfinden.

Weitere Details zu den neusten Bestimmungen sind im aktualisierten Schutzkonzept zu finden:

pdfSchutzkonzept_Swiss_Orienteering_ab_01.03.2021.pdf
pdfConcept_du_1_mars_2021.pdf
pdfConcetto_di_protezione_dal_01.03.2022.pdf

Wichtig zu beachten ist, dass dieses Konzept lediglich nationale Mindestvorgaben für OL-Sportaktivtäten festhält. Die Kantone können jedoch restriktivere Regelungen anordnen. In solchen Fällen gelten die restriktiveren Einschränkungen des jeweiligen Kantons.

Die vom Bund angeordneten Massnahmen haben das Ziel, ein Ansteigen der Ansteckungsfälle zu verhindern und gleichzeitig sportliche Aktivitäten zu ermöglichen. Insofern sind Sportaktivitäten generell darauf hin zu überprüfen, ob sie ein erhöhtes Übertragungsrisiko mit sich bringen, auch wenn sie gemäss der gültigen Verordnung erlaubt wären.

Weiterführende Informationen zu den Bestimmungen im Sport finden sich auf der Homepage von Swiss Olympic, der COVID-19-Seite des BASPO und der J+S-Seite des BASPO.